Baugrundstück für innovatives Wohnen und Arbeiten, verbunden mit dem denkmalgeschützten Roten Turm
240.000,00 € - 45964 Gladbeck - Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser

- Objekt-ID: G906
- Objektart: Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser
- Lage: 45964 Gladbeck
- Kaufpreis: 240.000,00 €
- Grundstücksfläche: ca. 530 m²
- Provision für Käufer 4,76% einschließlich der gesetzlichen MwSt.
Eckdaten zur Immobilie
Objektbeschreibung
Im beliebten Carrée am Roten Turm, im Herzen Gladbecks, liegt das hier angebotene Baugrundstück und wartet auf Ihre Gestaltungsideen.
Auf einem ca. 530 m² großen Grundstück, lässt sich eine 2-geschossige Bauweise in Form eines Lückenschlusses zu einer Baugruppe mit 3 Einheiten realisieren. Der bereits existierende, historisch erhaltene und denkmalsgeschützte Rote Turm soll direkt verbunden werden.
Wohn-/Nutzflächen von 125 m² (Einheit 1), 83 m² (Einheit 2) und 126 m² (Einheit 3) sind möglich.
Insgesamt 6 zugewiesene Außenstellplätze auf dem Nachbargrundstück runden dieses Angebot ab.
Eine Baugenehmigung liegt bereits vor. Anschlüsse für Fernwärme und Gas sind vorbereitet.
Lage
Einkaufsmöglichkeiten, wie verschiedene Supermärkte und der Gladbecker Wochenmarkt sind fußläufig zu erreichen, Ärzte in direkter Nähe und eine gute Anbindung an die Autobahn und den öffentliche Verkehrsmittel sind gegeben. Dieser Standort bietet vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Ebenfalls befindet sich das Wohnquartier in der Nähe zahlreicher Naherholungsgebiete wie den Wittringer Wald, umliegende Halden und ländliche Dörfer.
Sonstiges
Alle Angaben auf diesen Seiten sind lediglich eine unverbindliche Vorabinformation. Im Speziellen geben die fotografischen, digitalisierten und zeichnerischen Darstellungen, deren farbliche Gestaltung, die Belichtungsverhältnisse und sonstige Gestaltungsdetails, wie z.B. der visualisierte Ausblick aus den Fenstern oder die Gartengestaltung ausschließlich die Sicht des Illustrators wieder und es handelt sich nicht um reale, sondern digitalisierte Visualisierungen und Fotomontagen; diese sind nicht verbindlich.
Verwendete Fotos, digitale Visualisierungen und Zeichnungen stellen lediglich Beispiele dar, die in dem Objekt noch nicht vorhanden sind, sondern so oder ähnlich realisiert werden sollen. Sie haben Beispielcharakter, es können Sonderausstattungen abgebildet sein und die spätere Ausführung kann im Detail abweichen.
Abgebildete Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Möbel und Fernseher und Dekorationen, wie z.B. Wandbilder sind ebenfalls Beispiele und gehören nicht zum geschuldeten Ausstattungsumfang.
Der Prospekt dient lediglich der werblichen Darstellung und sind keine verbindliche Beschreibung des Vertragsgegenstandes. Die Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben auf der im Prospekt sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der geschuldete Leistungsumfang wird einzig und allein durch den Inhalt des notariellen Kaufvertrags und dessen Anlagen bestimmt.